Shrinkflation-Kennzeichnungspflicht ist nicht verursachergerecht, erhöht Kosten und belastet 140.000 Beschäftigte im Lebensmittelhandel
Die Bundesregierung hat heute im Ministerrat eine Shrinkflation-Kennzeichnungspflicht beschlossen. Damit soll laut Regierung Shrinkflation – also die Reduktion der Füllmenge bei gleichbleibendem Preis – künftig transparenter
