BAG-Urteil zu Teilzeitkräften: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass Teilzeitkräfte die gleichen Rechte auf Überstundenzuschläge haben wie Vollzeitkräfte. Es urteilte auch zur Frage einer möglichen Diskriminierung. Rechtsanwalt Axel Salzmann