Kartellrecht: EU prüft Freistellung von Seeschifffahrts-Konsortien
Die sogenannte Gruppenfreistellungsverordnung läuft 2024 aus. Daher muss die Kommission die Verordnung bewerten und bittet unter anderem Seeverkehrsunternehmen, Verlader und Spediteure um eine Rückmeldung. VerkehrsRundschau
