Gerichtsurteil: Kündigung wegen Fehltagen möglich
Krankheitsbedingte Kündigungen sind möglich, wenn wegen häufiger Kurzerkrankungen betriebliche Interessen erheblich beeinträchtigt sind. Das verdeutlicht die Kanzlei Baker Tilly anhand eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln.
