Preisangabenverordnung: Penny darf UVP-Angabe doch durchstreichen
Das Oberlandesgericht Köln hat über ein Grundsatzverfahren zur Preiswerbung mit durchgestrichenen Preisen verhandelt. Die Richter kommen zu einem eindeutigen Ergebnis. Die UVP-Werbung wird den Bundesgerichtshof
