Grundsatzentscheidung: Teilzeitkräften steht anteilig Zuschlag für Mehrarbeit zu
Der Tarifvertrag im bayerischen Groß- und Außenhandel sieht Überstundenzuschläge erst ab der 41. Wochenstunde vor. Das verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten, hat
