EU–Mercosur-Abkommen: Vorläufige Anwendung ab 1. Mai 2026
Das EU-Mercosur-Freihandelsabkommen kann ab 1. Mai 2026 vorläufig greifen. Für Logistik-, Schifffahrts- und Transportwirtschaft in Deutschland und der EU ergeben sich damit neue Marktchancen –
