Deutschland muss die Maut für LKW senken und bereits erhobene Maut zurückzahlen

Maut für Lkw

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat kürzlich entschieden. Die Bundesrepublik Deutschland dürfte die Kosten der Verkehrspolizei nicht in die Berechnung der Maut für LKW auf bundesdeutschen Fernstraßen einbeziehen.

Auf Wunsch stellt die Rechtsanwaltskanzlei Werner ein Tool zur Berechnung möglichen Maut-Ansprüche zur Verfügung. Anfragen werden auf Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch und Spanisch entgegengenommen.

In dem Streitfall (Aktenzeichen: C-321/19), der als Musterverfahren gilt, hatte ein Spediteur aus Polen Klage eingelegt. Mit 16 Prozent haben polnische Lkw den zweitgrößten Anteil an der gezahlten LKW Maut auf deutschen Autobahnen. Von Januar 2010 bis Juli 2011 hatte der klagende Spediteur 12.420 Euro LKW Maut bezahlt. Das sei überhöht, so der EuGH.

Der Hintergrund

Die Bundesrepublik hatte bei der Festlegung der Maut für LKW die Kosten für die Verkehrspolizei eingepreist. Am 28. Oktober 2020 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Diese Kosten der Verkehrspolizei dürften in die Berechnung der Höhe der Gebühren für die Maut bei LKW nicht einfließen. Konsequenz wird sein, dass die Bundesrepublik Deutschland „in jedem Fall“ den Anteil an der LKW Maut zurückerstatten muss, der auf den Kosten für die Verkehrspolizei beruht. Nach derzeitigem Kenntnisstand summiere sich dieser Anspruch auf mindestens vier Prozent der entrichteten Maut pro LKW pro Jahr.

Die Ansprüche auf Rückerstattung müssen gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gemacht. Zunächst ist ein entsprechender Antrag auf Rückerstattung beim BAG zu stellen. Sollte dieser abgelehnt werden, würde sich eine Klage vor den Verwaltungsgerichten anschließen. Die zum Download zur Verfügung stehenden Vordrucke auf Rückerstattung auf der Internetseite des BAG für die jetzigen und zukünftigen Fälle sind ungeeignet. Es empfiehlt sich die Vertretung durch einen auf Transportrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu organisieren.

Der Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Werner, die sich auf Transportrecht und eben auch auf die Rückerstattung der Maut für LKW aufgrund des Urteils spezialisiert hat, reichte bereits vor 5 Jahren eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen das Mindestlohngesetz (MiLOG) ein.

Achtung auf die Verjährung

Wegen der strengen Verjährungsregeln des Verwaltungskostengesetzes sind nach Einschätzung der Kanzlei die in den Jahren vor 2017 entstandenen Ansprüche wahrscheinlich verjährt. Es sei denn, die Spediteure haben bereits in den letzten Jahren die Verjährung gegenüber dem Bundesamt für Güterverkehr gehemmt. Bereits Ende 2020 droht aber auch die Verjährung für 2017 entstandene Ansprüche auf Rückzahlung anteiliger Maut, sofern keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Werner aus Hamburg ist neben ihrem Spezialgebiet Transportrecht, auch als betreuende Kanzlei von LogistikNachrichten.de tätig.

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