Beim Palettentausch übers Ohr gehauen

Palettentausch mit Verlust

Palettentausch

Der Palettentausch ist aus Praxissicht ein Dreiecksverhältnis. Hier tricksen allen Beteiligten gerne. Und dies obwohl sich Versender, Spediteur und Warenempfänger zuvor gegenseitig dem Doppeltausch verpflichteten.

Zum einen bei der Übernahme und zum anderen bei der Lieferung der Waren sollen eingesetzte Europaletten getauscht werden. Leerpaletten gegen Vollgut und umgekehrt. Den Palettentausch hat der beauftragte Spediteur zu regeln. Dabei ist der Spediteur offiziell nur Gehilfe, der den Tausch oder Nicht-Tausch von Paletten dokumentiert. An den Rampen stehen die Lageristen den Kraftfahrern gegenüber. Es entstehen Situationen, die nicht selten in Stress und/oder Streit enden. Die Erstellung einer Palettenrechnung ist meist nur eine Frage der Zeit. Um Palettenschulden kurzfristig abzubauen, erhalten Spediteure häufig Palettenrechnungen.  

Die Produktionsabteilung eines Unternehmen benötigt dauerhaft Europaletten um sie als Ladehilfsmittel einzusetzen. Die Wertschöpfung beginnt somit beim Verlader. Das Vollgut wartet dann auf den Versand zum Kunden. An der Rampe des Verladers wird der erste Palettentausch erwartet. Doch der Spediteur kommt regelmäßig ohne Leerpaletten und generiert damit direkt ein Minus auf seinem Palettenkonto. Passiert diese Situation mehrfach, müssen die fehlenden Europaletten nachgekauft werden. Der Zukauf von Europaletten wird von einer Tauschquote weniger 100% ausgelöst, also immer dann wenn Palettenschulden entstehen. Der Materialeinkauf kalkuliert dabei mit i.d.R. mit aktuellen Palettenpreisen des Marktes.

Vorprogrammierte Palettenrechnung

In der 2. Phase fährt der Spediteur zum Warenempfänger. Die Europaletten werden als Vollgut abgeladen und Leergut im Tausch zurückerwartet. Doch hier lautet die Antwort des Warenempfängers häufig: „Wir haben gerade keine Europaletten am Lager, komm in den nächsten Tagen wieder“. Der Spediteur fährt mit entsprechend quittierten Frachtpapieren ohne durchgeführten Palettentausch ab. Der Warenempfänger hat den Spediteur und den Versender damit übers Ohr gehauen.

Der perfekte Palettentausch ergibt eine Tauschquote von 100%. In der Praxis erleben wir das Gegenteil. Überall wo die Tauschquote unter 100% liegt, bieten sich zwei Dinge zum Ausgleich an. Erste Möglichkeit = Der Warenempfänger transportiert die schuldig gebliebenen Europaletten auf seine Kosten zum Versender zurück. Die Rückgabe in „natura“ ist aber nicht nur mit Transportkosten verbunden. Es besteht auch das Risiko der Annahmeverweigerung auf Grund schlechter Palettenqualität. Zweite Möglichkeit = Der Warenempfänger akzeptiert zur Tilgung seiner Palettenschulden eine Palettenrechnung. Dabei ist die Akzeptanz einer Palettenrechnung nur gegeben, wenn marktübliche Palettenpreise erhoben werden. 

Die Lösung ist um die Ecke

Um Missverständnisse bei der Preisermittlung zu vermeiden, sollten sich beide Parteien zu einem anerkannten Preisspiegel für Europaletten bekennen. Dazu empfehlen wir Paletten Report. Sollte die Forderung zum Ausgleich von Palettenschulden aus der Vergangenheit herrühren, kann Paletten Report auch historische Palettenpreise zur Verfügung stellen. Diese können jederzeit käuflich erworben werden. Für die Verrechnung gegenwärtiger Palettenschulden empfehlen wir ein Jahresabo des Paletten Reports, der Sie fortan monatlich über die aktuellen Palettenpreise am Markt informieren wird.

Variante 1: Link zum Jahresabo

Variante 2: Link zu historischen Palettenpreisen.

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